Rz. 62

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG).

 

Rz. 63

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Ausgenommen hiervon sind entsprechende Bauleistungen, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden, auch wenn diese im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art unternehmerisch tätig sind und nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringen. Die oben (vgl. Rn. 50 ff.) angeführten Tatbestandmerkmale sind auf den jeweiligen Betrieb gewerblicher Art entsprechend anzuwenden, der Bauleistungen erbringt (Abschn. 13b.3 Abs. 12 UStAE).

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