Rz. 27
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Die Lieferschwellen der einzelnen Länder sind getrennt zu prüfen; es ist daher möglich, dass ein deutscher Unternehmer mit seinen Versandhandelsumsätzen in Dänemark steuerpflichtig ist, während die Umsätze mit den spanischen Kunden weiterhin in Deutschland zu versteuern sind (Rondorf, Das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz, 1. Aufl. 1992, Rn. 252).
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