Rz. 148

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Eingangsumsätze, auf die der neue § 13b UStG Anwendung findet, werden beim deutschen Unternehmer wie folgt zu buchen sein:

  • Aktivkonto (oder Aufwandskonto) an Geldkonto (oder Verbindlichkeiten),
  • Vorsteuer aus § 13b UStG an USt aus § 13b UStG.
 

Rz. 149

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Selbstverständlich können die Buchungen auch auf Sammelkonten erfolgen, die durch eine besondere Kennung die Datenbasis für die USt-Erklärung gewährleisten (vgl. Winter, UR 2001, 325).

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