Rz. 19

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

§ 17 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Einschränkungen ergeben sich aber, wenn sie – wie z. B. der Kleinunternehmer (vgl. dazu Rn. 23) – Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Nichtunternehmer sind mangels steuerpflichtiger Umsätze grundsätzlich von der Berichtigung nach § 17 UStG nicht betroffen. Berichtigungspflichten für sie können sich aber im Rahmen des i.g. Erwerbs nach § 1b UStG (vgl. Rn. 90) oder im Falle des unberechtigten Steuerausweises i. S. d. § 14c Abs. 2 UStG ergeben.

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