Rz. 18

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Weber führt hierzu aus (UVR 2012, 44, Abschn. III): „Die Argumentation, dass die Finanzindustrie aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen unterbesteuert und somit die Einführung einer zusätzlichen Steuer, einer Finanztransaktionssteuer gerechtfertigt ist, schlägt fehl. Diese Argumentation lässt gerade die Kehrseite der Umsatzsteuerbefreiungen außer Acht. Die Umsatzsteuerbefreiungen der Finanzdienstleistungen haben grundsätzlich die Versagung des Vorsteuerabzugs zur Folge. Damit führt die nicht als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer zu einer definitiven Kostenbelastung des Finanzsektors. Verglichen mit voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, bei denen die Umsatzsteuer neutral wirkt und erst den Endverbraucher belastet, ist der Finanzsektor hinsichtlich der Umsatzsteuer damit sogar überbesteuert.

 

Rz. 19

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Dies bestätigt auch eine Studie von PwC vom 18.10.2011, die die Auffassung einer Unterbesteuerung des Finanzsektors eindrucksvoll mit Zahlen widerlegt. Die Studie untersucht die Auswirkungen der Umsatzsteuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen, insb. die damit einhergehende Belastung des Finanzsektors mit nicht abziehbarer Vorsteuer. An der Studie waren 16 europäische Großbanken beteiligt. Das Ergebnis der Untersuchungen zeigt, dass diese 16 Banken im Zeitraum von 2008 bis 2010 mit einer nicht abziehbaren Vorsteuer von durchschnittlich ca. 7 Mrd. EUR pro Jahr belastet waren. Statistischen Berechnungen zufolge schätzt man die gesamte Belastung des EU-Finanzsektors mit nicht abziehbarer Vorsteuer auf ca. 33 Mrd. EUR.

 

Rz. 20

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Studie widerlegt damit eindeutig die Argumentation für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors.

 

Rz. 21

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Da der Finanzsektor im Hinblick auf die Umsatzsteuer nicht unterbesteuert ist, rechtfertigen die Umsatzsteuerbefreiungen der Finanzdienstleistungen keineswegs die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Vielmehr würden auch bei einer Finanztransaktionssteuer sowohl Steuerpflichtige als auch Finanzverwaltung mit den gleichen Problemen hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen konfrontiert, die bis heute die Umsatzsteuerbefreiungen der Finanzdienstleistungen rechtfertigen.

 

Rz. 22

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auch kann die Einführung einer Finanztransaktionssteuer dem erklärten Ziel, Spekulationen einzudämmen und damit die Finanzmärkte zu stabilisieren, nicht gerecht werden. Viele Vorschriften des Richtlinienvorschlags betreffen nicht ausschließlich Finanzinstitute, sondern die gesamte Wirtschaft mit massiven Folgen für jeden einzelnen Bürger. Es wird versucht, die Finanztransaktionssteuer als Lenkungssteuer zu benutzen, um "schädliche" Finanztransaktionen zu unterbinden. Dafür ist sie jedoch nicht geeignet. Es steht außer Frage, dass aus manchen Finanztransaktionen Risiken erwachsen können, die die Stabilität der Finanzmärkte gefährden können. Aber dem mit einer zusätzlichen Steuer zu begegnen, ist nicht zielführend.

 

Rz. 23

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Vor diesem Hintergrund könnte sich die Frage aufdrängen, ob es denn wirklich um Eindämmung von Spekulationen und die Stabilisierung der Finanzmärkte geht oder ob oberstes Ziel schlicht die Generierung von Steuermehreinnahmen um jeden Preis ist.”

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