Rz. 48

Zum 01.10.2013 wurde in Portugal Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 500.000 EUR nicht überschritten hat, die Möglichkeit eingeräumt, zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu optieren. Das Regime ist optional und an das Vorliegen diverser Voraussetzungen geknüpft. Es ist nicht anwendbar auf Importe, Exporte, innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Erwerbe, innergemeinschaftliche Leistungen sowie auf Transaktionen, die dem reserve-charge Verfahren unterliegen (vgl. DL 71/2013 vom 30.05.2013).

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