BStBK fordert wegen Corona-Krise Aufschub für Steuererklärung
Bürger, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, müssen dies normalerweise bis zum 31.7.des Folgejahres tun. Lassen sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Steuerberater müssten die Erklärungen für 2019 also bis Ende Februar 2021 eingereicht haben.
BMF prüft Fristverlängerung
Dem Bericht zufolge prüft das BMF derzeit eine Fristverlängerung. Auch der Bund der Steuerzahler forderte einen Aufschub für die Steuerberater. Diese müssten für Unternehmer und Selbstständige, die bei den Anträgen zur Corona-Hilfe Unterstützung brauchten, genauso Zeit finden wie für Mandanten, die ihre Steuererklärungen fristgerecht abgeben wollten.
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