Gibt es den einen „richtigen” VP?

Nein. Im Bereich der Angemessenheitsanalyse von VP gibt es nicht den einen „richtigen” VP, sondern es gilt zu prüfen, ob der tatsächliche VP innerhalb einer Bandbreite von fremdüblichen Preisen/Margen liegt, die unabhängige fremde Dritte untereinander vereinbaren würden.

Bei welchen VP Methoden kann/muss man auf interne/externe Daten zurückgreifen?

Eine kurze wiederholende Analyse der VP-Methoden zeigt, wie die angemessene Fremdvergleichsbandbreite zu ermitteln ist und in welchen Fällen das Unternehmen auf interne oder auf externe Preise/Margen zurückgreifen kann:

  • (Innere) Preisvergleichsmethode: Der Preis pro Produkt (vergleichbares Produkt, Konditionen, Menge etc.) gegenüber dem verbundenen Unternehmen soll innerhalb der Bandbreite der Preise zwischen der Konzerngesellschaft und einem unabhängigen Dritten liegen (interne Daten sind verfügbar).
  • Kostenaufschlagsmethode: Der gewählte Gewinnzuschlagssatz zwischen den verbundenen Unternehmen liegt innerhalb der Bandbreite der Gewinnzuschläge zwischen unabhängigen Dritten (externe Daten sind notwendig).
  • TNMM: Die gewählte Nettoumsatzrendite zwischen den verbundenen Unternehmen liegt innerhalb der Bandbreite der Nettoumsatzrenditen zwischen unabhängigen Dritten (externe Daten sind notwendig).
  • Wiederverkaufspreismethode: Die gewählte Bruttomarge zwischen den verbundenen Unternehmen liegt innerhalb der Bandbreite der Bruttomargen zwischen einer Konzerngesellschaft und einem unabhängigen Dritten (es sind interne Daten verfügbar) oder, falls diese nicht verfügbar sind, zwischen unabhängigen Dritten (externe Daten sind notwendig).
  • Profit Split: Die angemessenen Vorabvergütungen der Routineunternehmen werden anhand von externen Gewinnaufschlägen/Margen ermittelt und die angemessene Verteilung der Residualergebnisse erfolgt gemäß einer Funktions- und Risiko- oder Wertschöpfungskettenbeitragsanalyse auf Basis interner Daten.
  • Lizenz-/Franchisesätze: Der gewählte Lizenz-/Franchisesatz zwischen den verbundenen Unternehmen liegt innerhalb der Bandbreite der Lizenzsätze zwischen einer Konzerngesellschaft und einem unabhängigen Lizenznehmer (interne Daten sind verfügbar) oder, falls diese nicht verfügbar sind, zwischen unabhängigen Dritten (externe Daten sind notwendig). Es existieren umfangreiche globale Datenbanken und Veröffentlichungen über Lizenz-/Franchisesatzsammlungen[1].
  • Darlehens-Zinssätze: Der gewählte Zinssatz zwischen den verbundenen Unternehmen liegt innerhalb der Bandbreite der Zinssätze zwischen unabhängigen Dritten (externe Daten sind notwendig). Sogenannte „Loan-Benchmarking”-Studien können auf Basis von vereinfachten Ratingverfahren und Transaktionsdatenbanken erstellt werden.

Was beinhaltet eine Benchmarkingdatenbank?

Kommerzielle Dienstleister haben vor einigen Jahren begonnen, Datenbanken aufzubauen, die möglichst viele öffentlich verfügbare Finanzdaten von Unternehmen jeder Größenordnung und Branche erfassen. Mittlerweile existieren Datenbanken, die z. B. mehr als zehn Millionen europäische Unternehmen beinhalten. Einerseits sind derart umfangreiche Datensammlungen vorteilhaft, um Margenbenchmarkings durchzuführen, andererseits ist die Qualität der Daten nur so gut, wie sie eben veröffentlicht werden. Da die meisten Unternehmen nur das gesetzlich Nötigste veröffentlichen, werden die GuV- und Bilanzpositionen von den meisten Unternehmen aggregiert gezeigt. Außerdem besteht aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätze eine gewisse Unschärfe im Hinblick darauf, wo welche GuV-/Bilanzpositionen ausgewiesen werden. Diese „Normierung” wird von dem Dienstleister selbst durchgeführt und ist häufig nicht transparent.

So kritisch man die zugrunde liegenden Daten auch sehen mag, so muss man doch attestieren, dass es aktuell keine anderen qualitativ hochwertigeren Datensammlungen gibt. Da insbesondere auf der Ebene von APA/MAP-Verhandlungen regelmäßig auf Datenbankanalysen zur Konfliktbeseitigung zurückgegriffen wird, sollte man auch auf lokaler Betriebsprüfungsebene keine strengeren Anforderungen stellen. Dennoch ist sicherlich die Entwicklung einer durchdachten und an die zu testende Transaktion des Steuerpflichtigen angepasste Suchstrategie dringend zu empfehlen.

Existiert eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Datenbankanalyse?

Nein. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die deutsche Finanzverwaltung[2] und auch die OECD-Richtlinien[3] keine Verpflichtung eines datenbankgestützten Fremdvergleichs vorsehen. Der Steuerpflichtige kann auch „anderweitig” die Fremdüblichkeit der VP nachweisen, was in der Praxis jedoch nicht gelingt, wenn keine internen Daten verfügbar sind. Daher werden in der Praxis in den meisten Fällen regelmäßig Datenbankanalysen erstellt. In einigen bedeutenden Staaten ist dies bereits gesetzlich verpflichtend; teilweise wird sogar die jährliche[4]vollständige Erstellung einer Datenbankanalyse gefordert, was nach der hier vertretenen Auffassung eine unzumutbare Belastung des Steuerpflichtigen dar...

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