Rz. 64.1

[Autor/Stand] Zwischenzeitlich sind zur ImmoWertV weitere Richtlinien verabschiedet worden, die bei der Ermittlung von Grundstückswerten zu beachten sind. Hierbei handelt es sich um die

aa) Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten

 

Rz. 64.2

[Autor/Stand] Mit der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten[3] werden Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV gegeben. Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

 

Rz. 64.3

[Autor/Stand] Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Allerdings ist die BRWRL von den Gutachterausschüssen nicht zwingend anzuwenden. Vielmehr wird sie lediglich "zur Anwendung empfohlen."

bb) Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts

 

Rz. 64.4

[Autor/Stand] Mit der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts[6] werden Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 ImmoWertV gegeben. Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren.

 

Rz. 64.5

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Sachwerts ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Sachwertfaktoren zur Anwendung kommen, die auf einer von dieser Richtlinie abweichenden Datengrundlage beruhen. Die Richtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 Wertermittlungsrichtlinien 2006[8].

 

Rz. 64.6

[Autor/Stand] Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Wie die BRWRL wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen lediglich "zur Anwendung empfohlen."

cc) Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts

 

Rz. 64.7

[Autor/Stand] Mit der Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts[11] werden Hinweise für die Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach den §§ 15 und 16 ImmoWertV gegeben. Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Vergleichs- bzw. Verkehrswerts von bebauten Grundstücken bzw. des Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die Richtlinie ersetzt das Kapitel 2.3 und Nummer 1.5.5 Absatz 2, die Nummern 3.1.1, 3.1.4.2, 3.4 sowie die Anlage 11 der Wertermittlungsrichtlinien 2006[12].

 

Rz. 64.8

[Autor/Stand] Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Wie die BRWRL wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen lediglich "zur Anwendung empfohlen."

dd) Ertragswertrichtlinie

 

Rz. 64.9

[Autor/Stand] Die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) liegt bislang nur in einem Entwurf mit Stand vor dem 14.4.2015. Allerdings befindet sich der Text bereits in der Schlussabstimmung. Der Entwurf ist unter www.bmub.bund.de[15] abrufbar.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[3] Bodenrichtwertrichtlinie – BRWRL v. 11.1.2011, BAnz. Nr. 24 S. 597.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[6] Sachwertrichtlinie – SW-RL v. 5.9.2012, BAnz AT 18.10.2012, B 1.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[8] WertR 2006 v. 1.3.2006; BAnz. Nr. 108a v. 10.6.2006, S. 4798.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[11] Vergleichswertrichtlinie – VW-RL v. 20.3.2014, BAnz AT v. 11.4.2014, B3.
[12] WertR 2006 v. 1.3.2006; BAnz. Nr. 108a v. 10.6.2006, S. 4798.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2015
[15] http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/details-staedtebaurecht/artikel/entwurf-der-ertragswertrichtlinie-ew-rl/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=2969

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