Rz. 107

[Autor/Stand] Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks umfassen bei baureifem Land auch stets den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ImmoWertV).

 

Rz. 108

[Autor/Stand] Für baureifes Land werden die Bodenrichtwerte i.d.R. von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreie und kostenerstattungsbeitragsfreie Grundstücke ermittelt. Hat der Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert maßgebend, solange die Erschließungsbeitragspflicht besteht. Die Beitragspflicht kann auch dann noch bestehen, wenn die Erschließungsmaßnahmen bereits abgeschlossen wurden. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand kommt es somit nicht an. Vgl. hierzu ergänzend auch die Kommentierung zu § 145 BewG Rz. 115 ff.

 

Rz. 109

[Autor/Stand] Sofern zwischen dem Bodenrichtwertgrundstück und dem zu bewertenden Grundstück ein unterschiedlicher erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand besteht, kommt eine Anpassung mittels Zu- oder Abschlag nach Maßgabe vom Gutachterausschuss dokumentierter Erschließungsbeiträge in Betracht.

 

Rz. 110

 

Beispiel:

Der zuletzt ermittelte Bodenrichtwert eines Grundstücks beträgt 250 EUR/m2 (erschließungsbeitragspflichtig/noch zu leistende Erschließungsbeiträge: 40 EUR/m2; GFZ = 1,2). Das zu bewertende Grundstück ist 700 m2 groß und erschließungsbeitragsfrei (GFZ 1,6).

Zunächst ist der Bodenrichtwert für das erschließungsbeitragsfreie Grundstück zu ermitteln:

 
Bodenrichtwert (erschließungsbeitragspflichtig) 250,00 EUR/m2
Erschließungsbeiträge lt. Gutachterausschuss +  40,00 EUR/m 2
Bodenrichtwert (erschließungsbeitragsfrei) 290,00 EUR/m2

Anschließend ist die Anpassung wegen abweichender Geschossflächenzahl vorzunehmen (vgl. Rz. 68):

Vgl. zur Abrundung des Bodenrichtwerts die Ausführungen unter Rz. 138).

Der Wert des Grund und Bodens beträgt: 700 m2 × 337,45 EUR/m2 = 236.215,00 EUR.

 

Rz. 111– 114

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.03.2022
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.03.2022
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.03.2022
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.03.2022

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