Rz. 11a
Befreiungs-/Entlastungstatbestand | mit Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 3 UStG) |
ohne Vorsteuerabzug, (§ 15 Abs. 2 UStG) |
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§ 4b UStG: dort genannte innergemeinschaftliche Erwerbe | * | |
§ 5 UStG: dort genannte Einfuhren | * | |
§ 25 Abs. 2 UStG: Reiseleistungen, soweit Vorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden | * | |
§ 25c UStG: Umsätze mit Anlagegold | *[1] | |
§ 26 Abs. 5 UStG: Steuerbefreiung auf Basis verschiedener Abkommen (Offshore-Steuerabkommen, Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere)[2] | * |
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