Rn. 151

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Die Summe der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten (s R 2 EStR 2012).

 

Rn. 152

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Auf allen Stufen der Einkünfteermittlung können sich positive oder negative Beträge ergeben. Auch die Summe der Einkünfte kann negativ sein. Ist die Summe der Einkünfte negativ, fällt keine ESt an. Dennoch ist dieser Betrag bedeutsam, er geht auch als negative Zahl in den Gesamtbetrag der Einkünfte ein.

Ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann aber iRd Verlustabzugs nach § 10d EStG zu Sonderausgaben in einem anderen Zeitabschnitt führen und sich so für den StPfl günstig auswirken (sog überperiodischer Verlustausgleich).

 

Rn. 153

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind folgende Verlustausgleichsbeschränkungen zu beachten:

 

Rn. 153a

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Zur Bestimmung des Begriffs "(positive) Summe der Einkünfte" in § 46 Abs 2 Nr 1 EStGBFH VI R 22/11, BStBl II 2013, 631 und s § 46 Rn 31 (Barein)).

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