Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Sondervollstreckung in ein dingliches Recht

 

Orientierungssatz

Das Verbot der Sondervollstreckung nach InsO § 89 bezieht sich nur auf Insolvenzgläubiger im Sinne von InsO § 38, nicht aber auf Gläubiger, die ihr Absonderungsrecht verfolgen. Die Pfändung von Mietzinsansprüchen durch den Gläubiger eines Grundpfandrechts ist daher auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers zulässig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737960

NZI 2000, 438

NZI 2001, 43

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