Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusätzliche Jahressondervergütung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Gratifikationszusage (Treueprämie) in einer Betriebsvereinbarung ist nichtig (§ 77 Abs 3 BetrVG). Die Erweiterung des Handlungsrahmens des Betriebsrats und die Einschränkung des Handlungsverbots auf sogenannte "freiwillige Betriebsvereinbarungen" (so auch BAG vom 24.2.1987, 1 ABR 18/85 = BB 1987, 1246 B II 4a der Gründe) widerspricht dem Schutzzweck des Gesetzes, das verhindern will, daß durch Aushandeln tarifübersteigender Arbeitsbedingungen den Gewerkschaften durch den Betriebsrat der Rang abgelaufen wird.
Orientierungssatz
Revision eingelegt (6 AZR 278/88).
Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 14.04.1987; Aktenzeichen 5 Ca 256/87) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 441941 |
BB 1989, 218-218 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA § 77 BetrVG 1972, Nr 24 (L1) |
LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung, Nr. 4 (L1, S2) |
LAGE § 77 BetrVG 1972, Nr 3 (LT1) |
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