Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusätzliche Jahressondervergütung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Gratifikationszusage (Treueprämie) in einer Betriebsvereinbarung ist nichtig (§ 77 Abs 3 BetrVG). Die Erweiterung des Handlungsrahmens des Betriebsrats und die Einschränkung des Handlungsverbots auf sogenannte "freiwillige Betriebsvereinbarungen" (so auch BAG vom 24.2.1987, 1 ABR 18/85 = BB 1987, 1246 B II 4a der Gründe) widerspricht dem Schutzzweck des Gesetzes, das verhindern will, daß durch Aushandeln tarifübersteigender Arbeitsbedingungen den Gewerkschaften durch den Betriebsrat der Rang abgelaufen wird.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt (6 AZR 278/88).

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 14.04.1987; Aktenzeichen 5 Ca 256/87)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.04.1990; Aktenzeichen 6 AZR 278/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441941

BB 1989, 218-218 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 77 BetrVG 1972, Nr 24 (L1)

LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung, Nr. 4 (L1, S2)

LAGE § 77 BetrVG 1972, Nr 3 (LT1)

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