Rz. 767

[Autor/Stand] Einen Überblick über den Instanzenzug und die gerichtliche Zuständigkeit bietet die nachstehende Übersicht. Nähere Einzelheiten zu den erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeiten s. Rz. 600 ff.

Über die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen, die abhängig ist von Art und Schwere des Anklagevorwurfs, die Besetzung der Spruchkörper und den Instanzenzug bei Einlegung der Rechtsmittel Revision und Berufung unterrichten die nachfolgenden Schemata (s. Rz. 768, 769):

 

Rz. 768

 

Rz. 769

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.10.2020

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