Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Bestimmung der Wertunter- und Wertobergrenze nach HGB/StB
  • Ermittlung der Kostenbestandteile der Herstellungskosten
  • Buchung von Zugängen an selbst erstellen Anlagegütern
  • Gruppenbewertung zur vereinfachten Ermittlung der Herstellungskosten
  • Buchung von Zu- und Abgängen an unfertigen Erzeugnissen/Leistungen und fertigen Erzeugnissen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 0043 0143   Bilanz: A.I.1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0050 0200   Bilanz: A.II.1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen 0200 0400   Bilanz: A.II.2. Technische Anlagen und Maschinen
Fertige Erzeugnisse (Bestand) 7110 1110   Bilanz: B.I.3. Fertige Erzeugnisse und Waren
Unfertige Erzeugnisse (Bestand) 7050 1050   Bilanz: B.I.2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Unfertige Leistungen (Bestand) 7080 1080   Bilanz: B.I.2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse 8980 4800   GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Bestandsveränderungen – unfertige Erzeugnisse 8960 4800   GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen 8970 4815   GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen 8990 4820   GuV: Andere aktivierte Eigenleistungen

So kontieren Sie richtig!

Selbst hergestellte Vermögensgegenstände werden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe ihrer Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Neben dem (für das Umlaufvermögen typischen) Fall der Neuherstellung eines bisher noch nicht bestehenden Vermögensgegenstands, regelt § 255 Abs. 2 HGB auch den Fall der nachträglichen Herstellungskosten, die an bereits vorhandene Vermögensgegenstände anknüpfen und im Anlagevermögen relevant sind. Das HGB regelt abschließend die verpflichtend einzubeziehenden Kostenbestandteile (Wertuntergrenze) und die wahlweise einzubeziehenden Kostenbestandteile (Wertobergrenze). Das Bilanzsteuerrecht kennt keine eigenständige Definition der Herstellungskosten, daher gilt aufgrund der Maßgeblichkeit der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff auch für die steuerliche Gewinnermittlung. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG besteht das handelsrechtliche Wahlrecht zum Ansatz eines Werts zwischen der Wertunter- und Wertobergrenze auch für die Steuerbilanz und ist in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben. Der Unternehmer bucht die Herstellungskosten, bspw. einer Maschine für die eigene Produktion, auf das Konto "Maschinen" (SKR03: 0210; SKR04: 0440).

 

Buchungssatz:

Wirtschaftsgut (Herstellungskosten)

an Andere aktivierte Eigenleistungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ermittlung und Buchung von Herstellungskosten

Die A-AG ist ein Zuliefererbetrieb in der Automobilbranche und stellt im Geschäftsjahr 01 erstmals eine Werkzeugmaschine, die in der eigenen Produktion eingesetzt werden soll, auf eigene Rechnung und Gefahr her. Die Arbeitsleistung wird von eigenen Mitarbeitern erbracht unter Verwendung von Materialien mit Anschaffungskosten von insgesamt 50.000 EUR, die die A-AG von externen Zulieferern beschafft und bei der Berechnung der Herstellungskosten als Materialeinzelkosten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Beschaffung der Materialien werden diese auf dem Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" gebucht:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3000/5100 Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 50.000 1200/1800 Bank 59.500
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 9.500      

An Fertigungseinzelkosten, Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sind insgesamt 70.000 EUR angefallen. Damit ergibt sich für die Bewertung der hergestellten Maschine eine handelsrechtliche Wertuntergrenze der Herstellungskosten i. H. v. 120.000 EUR.

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten am Ende des Geschäftsjahres 01 ermittelt die A-AG die angemessenen Kosten der Verwaltung und die angemessenen Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, die auf die Herstellung dieser Maschine entfallen, mit einem Betrag von 10.000 EUR. Die A-AG hat das handelsrechtlich und steuerrechtlich einheitlich auszuübende Wahlrecht, die 10.000 EUR

  • unmittelbar als Aufwand zu erfassen oder
  • als Teil der Herstellungskosten (Wahlbestandteile) zu aktivieren. Im Falle der vollen Aktivierung entsprechen die Herstellungskosten der handelsrechtlichen und steuerlichen Wertobergrenze der Herstellungskosten.

Die A-AG entscheidet sich gegen die Ausübung des Wahlrechts und für die Aktivierung der Maschine lediglich in Höhe der Wertuntergrenze i. H. v. 120.000 EUR auf dem Konto "Maschinen". Die Aktivierungsbuchung führt die A-AG nach der Nettomethode durch, da der Anteil von fremdbezogenem Materia...

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