Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewinnfeststellung 1985

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

A.

Die Klägerin begehrt die ergebniswirksame Berichtigung ihrer Bilanz 1985 im Hinblick auf eine für steuerliche Zwecke fälschlich vorgenommene Erhöhung ihres aus der Handelsbilanz abgeleiteten Gewinns 1981.

I. SACHSTAND

1. Bilanzierungspraxis der Klägerin

In den hier interessierenden Bilanzierungszeiträumen stellte die Klägerin ausdrückliche Bilanzen nur in Gestalt von Handelsbilanzen (handelsrechtlichen „Jahresabschlüssen”) auf. In diesen faßte sie die – hier nicht näher interessierenden – Rechnungswesen-Einzelbereiche „Besitzbereich” und „Betriebsbereich” zusammen.

Anstelle von Steuerbilanzen reichte die Klägerin dem Beklagten als Betriebsfinanzamt (FA) in den Anlagen zu ihren Gewinnfeststellungserklärungen neben den Wirtschaftsprüfungsberichten (Bilanz-Akten – Bil-A–) Übersichten der steuerlichen Abweichungen von den Handelsbilanz-Ergebnissen ein, so für 1980 „Anlage 3a: Ermittlung des Jahresüberschusses 1980 lt. StB” (Finanzgerichts-Anlagenband – FG-Anl.– K 3 = K 12 = Gewinnfestellungs- und Gewerbesteuer-Akte – Gf-A– III Bl. 15), für 1981 „Anlage 1: Jahresabschluß 1981 lt. Steuerbilanz” (FG-Anl. K 2 = K 18 = Gf-A III Bl. 36), für 1982 „Anlage 1: Gewinn laut Steuerbilanz 31.12.1982” (Gf-A III Bl. 74), für 1983 „Anlage 1: Gewinn lt. Steuerbilanz 31.12.1983” (Gf-A III Bl. 107), für 1984 „Anlage 1: Gewinn lt. Steuerbilanz 31.12.1984” (Gf-A III Bl. 133) und für 1985 „Anlage 1: Ermittlung des steuerlichen Gewinns 1985” (Gf-A IV Bl. 25).

Dabei ist die Ausgangszahl in den Übersichten als derjenige aus der Handelsbilanz abgeleitete Gewinn zu verstehen, der in einer (die Gewinnverteilung auf die einzelnen Gesellschafter betreffenden) Anlage zum Wirtschaftsprüfungsbericht bereits für steuerliche Zwecke um ertragsteuerfreie …-Gewinnbeteiligungen u.a. bereinigt worden war, z.B. für 1980 Wirtschaftsprüfungsbericht-Anlage IX (Bil-A 1980/81 Bl. 79) und für 1981 Wirtschaftsprüfungsbericht-Anlage IX (Bil-A 1980/81 Bl. 188).

2. Gewerbesteuer-Ergebnisse der Betriebsprüfung 1974–1979

Bei der Klägerin fanden mehrere Betriebsprüfungen statt. Die hier interessierenden Vorgänge hängen ursprünglich zusammen mit den Gewerbesteuer-Ergebnissen der mit Betriebsprüfungsbericht vom 29. Oktober 1981 abgeschlossenen Betriebsprüfung 1974–1979 (Betriebsprüfungs-Akten – Bp-A– I Bl. 80). Gemäß der diesem Betriebsprüfungsbericht als Anlage 4 beigefügten Prüfungsnotiz Nr. 17 vom 1. Juli 1981 (Bp-A I Bl. 103–104 = auszugsweise FG-Anl. K 6) änderte sich der Aufwand an Gewerbesteuer der geprüften Veranlagungszeiträume. Die Mehr- bzw. Weniger-Steuern wurden jeweils bei dem Wirtschaftsjahr berücksichtigt, zu dem sie wirtschaftlich gehörten.

Die in der Betriebsprüfungsnotiz in der Spalte Gewinnunterschied aufgelisteten Mehr- bzw. Wenigersteuern stimmen überein mit den im Betriebsprüfungsbericht unter Tz. 16 für die gesonderte Gewinnfeststellung dargestellten Änderungen des laufenden Gewinns aus Gewerbebetrieb 1974–1979 (Bp-A I Bl. 87). Die saldierte Summe der Gewinnunterschiede aus den Gewerbesteuer-Mehr- und –Wenigerbeträgen 1974–1979 beläuft sich auf … DM.

Letztlich ergaben sich nach der Betriebsprüfungsnotiz folgende Vermögensunterschiede für die Betriebsprüferbilanz 1979:

Firmen(handels-)bilanz

Betriebsprüferbilanz

Vermögensunterschied

Gewerbesteuer-Rückstellungen

… DM

… DM

… DM

Gewerbesteuer-Verbindlichkeiten

… DM

… DM

… DM

Gewerbesteuer-Erstattungsansprüche

… DM

… DM

… DM

Saldo (Passivierung)

… DM

Diese Positionen und Beträge finden sich dementsprechend in der Betriebsprüferbilanz 1979 wieder, die dem Betriebsprüfungsbericht 1974–1979 als Anlage 11 beigefügt ist (FG-Anl. K 5 = Bp-A I Bl. 112 = Rechtsbehelfs-Akte – Rb-A– Bl. 55).

3. Auswertung der Betriebsprüfungsergebnisse 1974–1979

Die Auswertung der Betriebsprüfungs-Ergebnisse in den nach der Betriebsprüfung ergangenen Änderungsbescheiden 1974–1979 betreffend Gewinnfeststellung sowie Gewerbesteuermeßbetrag und Gewerbesteuer kann heute nicht mehr ohne weiteres nachvollzogen werden, weil die diesbezüglichen Steuerakten nicht mehr vorliegen. Lediglich Kopien der Änderungsbescheide über den Gewerbesteuermeßbetrag und die Gewerbesteuer sind noch vorhanden und zwar 1974 vom 17. Dezember 1981 (FG-Anl. K 40 = Rb-A Bl. 65), 1975 vom 17. Dezember 1981 (FG-Anl. K 41 = Rb-A Bl. 64). 1976 vom 21. Dezember 1981 (FG-Anl. K 42 = Rb-A Bl. 63), 1977 vom 17. Dezember 1981 (FG-Anl. K 43 = Rb-A Bl. 62), 1978 vom 17. Dezember 1981 (FG-Anl. K 44 = Rb-A Bl. 61) und 1979 vom 17. Dezember 1981 (FG-Anl. K 45 = Rb-A Bl. 60).

4. Betriebsprüfungsergebnisse 1974–1979 in der Handelsbilanz 1980

Weil die Klägerin zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Betriebsprüfungsnotiz Nr. 17 vom 1. Juli 1981 ihre Handelsbilanzen bis einschließlich 1979 nicht mehr ändern konnte, buchte sie die vom Betriebsprüfer errechneten Mehr-Gewerbesteuern von … DM erst in den handel...

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