1Dem in Tokyo am 17. Dezember 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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