Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: BVerfG, Beschluss v. 28.11.2023, 2 BvL 8/13

Verfahren beim BFH: I R 4/24

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid für… über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die fehlende Buchwertübertragungsmöglichkeit von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften.

Insoweit wird beanstandet, dass die fehlende Buchwertübertragungsmöglichkeit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

Unter dem Aktenzeichen I R 4/24 hat der BFH festgelegt, dass die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt wird, ob die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes insoweit verfassungswidrig ist. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verfassungswidrig ist, soweit eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ausgeschlossen wird (BVerfG, Beschluss v. 28.11.2023, 2 BvL 8/13). Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine den Verfassungsverstoß beseitigende Neuregelung zu treffen.

Bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung beantrage ich, nach § 363 Abs. 2 Satz 21 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Hilfsweise beantrage ich, den Bescheid dahingehend zu ändern, dass dieser mit Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO erlassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

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