Kommentar

Bei der inländischen Besteuerung von im Ausland erzielten Dividenden ist zumeist eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer möglich. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen sind sowohl zur Berechnung der zu erfassenden Einkünfte als auch bei der Ermittlung der anzurechnenden Steuerbeträge die Vorschriften des nationalen Steuerrechts maßgeblich ( Ausländische Einkünfte ).

Bei Dividenden, die innerhalb eines inländischen Betriebsvermögens erzielt werden, sind daher zur Berechnung der anrechenbaren Quellensteuern nur solche Betriebsausgaben anrechenbar, die auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Ausgaben zu berücksichtigen wären.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 09.04.1997, I R 178/94

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