Rz. 80

Die identifizierbare Bezeichnung erfolgt bei natürlichen Personen durch Angabe des Namens, falls erforderlich ergänzt durch Zusätze (Beruf, Anschrift, "Junior"), bei Gewerbetreibenden durch Angabe der Firma.[1]

Bei mehreren namensgleichen Personen können weitere Zusätze erforderlich sein, um eine Identifizierung sicherzustellen (Vorname; "Junior" oder "Senior").

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