Rz. 76

[Autor/Stand] Als Raummeterpreise sind nicht die tatsächlichen Herstellungskosten, sondern Erfahrungswerte als durchschnittliche Herstellungskosten anzusetzen. Damit geht es um die Kosten, die im Durchschnitt für Gebäude bestimmter Nutzung, Bauart und Bauweise aufzuwenden sind. Die Höhe des Raummeterpreises hängt in erster Linie von folgenden Umständen ab:

  • Nutzung eines Gebäudes
  • Bauart
  • Bauweise
  • baulichen Ausstattung.

Ergänzend wird der Raummeterpreis beeinflusst durch:

  • Objektgröße
  • Größe der bebauten Fläche
  • Zahl, Tiefe und Höhe der Geschosse
  • Raumgröße
  • Grundrissgestaltung.
 

Rz. 77

[Autor/Stand] Der Raummeterpreis ist einschließlich der entsprechenden Umsatzsteuer anzusetzen. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gehört zu den besonderen Verhältnissen i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG, welche bei der Ermittlung des gemeinen Werts nicht zu berücksichtigen ist.[3]

 

Rz. 78– 80

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023

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