Sachverhalt
Arbeitnehmer A hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden zuzüglich 45 EUR vermögenswirksame Leistungen pro Monat.
Ergebnis
Vermögenswirksame Leistungen dürfen nicht angerechnet werden, da sie dem Vermögensaufbau dienen und damit keine Gegenleistung für die normale Arbeitsleistung darstellen.[1] Der gesetzliche Mindestlohn wird daher nicht erreicht, Arbeitnehmer A hat seit 1.1.2024 Anspruch auf 12,41 EUR pro Stunde.
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