Orientierungssatz

Bei einer GmbH kann eine Bareinlage grundsätzlich nicht durch Erfüllungssurrogate erbracht werden. So ist eine Kapitalerhöhung im Wege des „Ausschüttungs-Rückhol-Verfahrens” nur durch Sacheinlage und durch Einhaltung der hieran geknüpften Prüfungs- und Publizitätserfordernisse möglich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646009

BB 1990, 1594

ZIP 1990, 717

GmbHR 1990, 510

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge