Kurzbeschreibung

Mustermietvertrag für die Vermietung einer Eigentumswohnung

Zu diesem Vertragsmuster

"Mietpreisbremse"

Seit dem 1.1.2019 ist das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache"[1] (sog. "Mietpreisbremse") in Kraft. Befindet sich die zu vermietende Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gem. § 556d Abs. 2 BGB und ist die Mietpreisbremse anzuwenden[2], müssen Vermieter dem künftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert und in Textform Auskunft darüber geben, wie hoch die bisher vereinbarte Miete (sog. Vormiete) war. Das gilt immer dann, wenn eine Miete verlangt wird, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt (§ 556e Abs. 1 BGB).

Ausnahmen von der Mietpreisbremse:

Möchte sich ein Vermieter auf eine der Ausnahmen berufen, ist er verpflichtet, unaufgefordert und schriftlich über diese Umstände Auskunft zu erteilen. Dieses Vertragsmuster berücksichtigt die Angaben zu den Ausnahmetatbeständen in § 4 Abs. 4.

Datenschutzerklärung des Vermieters

Seit dem 25.5.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Danach gilt der Grundsatz der Datenminimierung, d.h. ein Vermieter darf nicht möglichst viele Daten über seinen Mieter und dessen Familienangehörige sammeln, sondern nur so viele, wie er zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses konkret benötigt. Sobald der konkrete Zweck für eine Datenerhebung entfallen ist, hat der Vermieter diese Mieterdaten zu löschen. Über sämtliche sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten hat der Vermieter seinen Mieter zu informieren. Hierzu kann das Dokument Datenschutzerklärung des Vermieters verwendet werden.

[1] BGBl I 2018, S. 2648
[2] Siehe Tabelle zur Mietpreisbremse für Wohnraum.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Zwischen

__________________________________  
__________________________________  
__________________________________  
E-Mail: ____________________________  
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________ – nachstehend: Vermieter –

und

__________________________________  
__________________________________  
__________________________________  
E-Mail: ____________________________  
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________  
ausgewiesen durch: ____________________________ – nachstehend: Mieter –
   
  – nachstehend gemeinsam: die Parteien –

wird folgender Mietvertrag über Wohnraum geschlossen:

§ 1 Mietsache

(1)

Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Sondereigentum des Vermieters stehende Eigentumswohnung Nr. _____, bestehend aus den im als Anlage 1 beigefügten Lageplan rot gekennzeichneten Wohnflächen im ____ Geschoss des Anwesens _______________________________, bestehend aus ___ Zimmern, ___ Flur, ___ Küche, ___ Bad, ___ WC, ___ Balkon, ___ Terrasse, ___ Loggia, ________ zur Nutzung durch ____ Personen.

(2)

Mitvermietet sind die nachstehend genannten, im als Anlage 1 beigefügten Lageplan grün gekennzeichneten Nebenräume, Freiflächen, Abstell-, Keller- und/oder Speicherräume, Stellplätze, Garagen, Werbeflächen:

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___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

(3)

Der Mieter ist zudem berechtigt, die nachstehend genannten, im als Anlage 1 beigefügten Lageplan blau gekennzeichneten Gemeinschaftsflächen gemeinsam mit den anderen Nutzern des Anwesens nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen:

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___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

Im Falle des Vorliegens nach Abschluss des Mietvertrags entstehender sachlicher Gründe ist der Vermieter nach billigem Ermessen berechtigt, den Mieter von der Nutzung einzelner oder aller der vorbenannten Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen oder zu bestimmen, dass diese künftig nur noch abweichend mitbenutzt werden dürfen.

(4)

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Mietvertrags.

(5)

Die Mietsache weist nach der Wohnflächenverordnung eine Wohnfläche von ca. ____ qm aus. Bei der vorstehenden Flächenangabe handelt es sich um eine unverbindliche Angabe, die nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dient; dieser ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Wohn...

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