Rn. 22

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind.

 

Rn. 23

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweigen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Nach hier vertretener Auffassung ist schon zweifelhaft, ob § 7g EStG überhaupt eine solche wettbewerbsverfälschende Beihilfe ist. Jedenfalls aber "können" nach Art 107 Abs 3 Buchst c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden:

Zitat

"Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft"

 

Rn. 24

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Somit ist eine Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, wie sie § 7g EStG vorsieht, mE grds europarechtskonform (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 3, 40. Aufl 2021, wohl auch Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 6).

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