Rn. 120

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 255 Abs 2 S 1 HGB definiert die HK wie folgt: Es handelt sich um Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen:

 
Fall 1 Fall 2 Fall 3
für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes für die Erweiterung eines Vermögensgegenstandes für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes
 

Rn. 121

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Bsp für HK bei Gebäuden: s Rn 389.

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