Rn. 1676a

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Soweit sich herausstellt, dass die Geschenke dem Abzugsverbot gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG unterliegen, ist ein hierfür gebuchter Aufwand ggf außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.

Erfolgte die Anschaffung im vorherigen Wj, jedoch die Schenkung im darauf folgenden Wj, ist im Wj der Hingabe der Zuwendung der Gewinn zu erhöhen (R 4.10 Abs 2 S 3 EStR 2012).

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