Rn. 397d

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f).

Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, zur Gesetzesgeschichte und Einschränkung von BFH vom 01.08.2019, VI R 32/18, BStBl II 2020,106 durch zuerst den Nichtanwendungserlass BMF vom 05.02.2020 (BStBl I 2020, 222) und danach durch den Gesetzgeber s Briese, DStR 2021, 83; Thomas, DB 2020, 2034.

 

Rn. 397e

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" verlangt, dass eines der folgenden vier Kriterien in § 8 Abs 4 S 1 EStG erfüllt ist:

 
Kriterium Rechtsgrundlage in § 8 Abs 4 S 1 EStG
Keine Anrechnung: Die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet werden. Nr 1
Keine Herabsetzung: Der Anspruch auf Arbeitslohn darf nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt werden. Nr 2
Keine Surrogation Fall 1: Die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung darf nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt werden. Nr 3
Keine Surrogation Fall 2: Der Arbeitslohn darf bei Wegfall der Leistung nicht erhöht werden. Nr 4
 

Rn. 397f

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Unschädlich ist es, wenn der ArbN einen Anspruch auf die Leistung hat, insbesondere aufgrund (§ 8 Abs 4 S 2 EStG):

  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Gesetz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge