Rn. 10

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Versorgungsbezüge bleiben nach § 24a S 2 EStG außer Betracht, weil für sie bereits eine dem Altersentlastungsbetrag vergleichbare Entlastung durch den Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs 2 S 1 EStG gewährt wird, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 13, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 25, EL 255.

Zu den Versorgungsbezügen zählen auch Zuschüsse, die ein pensionierter Beamter vom früheren Dienstherrn zu den Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung erhält, FG Bre EFG 1979, 177.

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