Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650;

Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591;

Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110;

Kanzler, Unterhaltszahlungen des beschränkt stpfl geschiedenen Ehegatten sind nicht strafbar, FR 2004, 901;

Schwenke, Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wandel, DStR 2004, 1679;

Kulosa, Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen eines dauernd getrennt im Ausland lebenden Ehegatten, HFR 2004, 749;

Söhn, Besteuerung von Unterhaltsleistungen an getrennt lebende und geschiedene Ehegatten, StuW 2005, 109;

Kogel, Das begrenzte Realsplitting – ein Auslaufmodell im Unterhaltsrecht?, FamRB 2008, 277;

Wendt, Kenntnisstand der zuständigen Dienststelle bei Widerruf der Zustimmung zum Realsplitting entscheidend, HFR 2008, 109;

Schön, Besteuerung von Unterhaltsleistungen an getrennt lebende und geschiedene Ehegatten, StuW 2005, 109;

Röder, Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, DB 2008, 146;

Wälzholz, Versorgungsleistungen nach dem JStG 2008, DStR 2008, 273;

Prinz, Grundlagen der Familienbesteuerung unter Berücksichtigung finanzwissenschaftlicher Aspekte, FR 2010, 105;

Wälzholz, Aktuelle Gestaltungsprobleme mit Versorgungsleistungen nach § 10 Abs 1 Nr 1a EStG, DStR 2010, 850;

Liebl, Die eingetragene Lebenspartnerschaft in der ESt, DStZ 2011, 129;

Stiller, Unterhaltsleistungen an den ehemaligen bzw dauernd getrennt lebenden Ehegatten: Steuerliche Behandlung und Optimierung, DStZ 2011, 154;

Kesseler, Neue Formerfordernisse für Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen, DStR 2011, 799;

Grobshäuser, Ehescheidung im Steuerrecht, NWB 2011, 2316;

Kanzler, Abschied vom Ehegattensplitting, NWB 2011, 2753.

Verwaltungsanweisungen:

R 10.2 EStR 2012; H 10.2 EStH 2019;

BMF v 11.3.2010, BStBl I 2010, 227 (Vermögensübertragung, wiederkehrende Leistungen).

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