Schrifttum:

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673;

Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1;

Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff;

Rürup, Prot FinA 15/47;

Bareis, Prot FinA 15/47;

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409;

Ermel, AltEinkG, NWB-EV 2010, 194;

Heidrich, Der SA-Abzug nach dem AltEinkG – ein steuersystematischer Irrweg, FR 2004, 1321;

Intemann/Cöster, Altersvorsorgeaufwendungen als WK? – eine Diskussion aus steuersystematischer Sicht, DStR 2005, 1921;

Musil, Verfassungs- und europarechtliche Probleme des AltEinkG, StuW 2005, 278;

Paus, AltEinkG: Zur Frage der vorläufigen Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, FR 2006, 584;

Wernsmann, Die Einschränkungen des WK- und BA-Abzugs im Zusammenhang mit Pendlerpauschale, Arbeitszimmer, Alterseinkünften und AbgSt, Beihefter zu DStR 2008, Heft 17, 37;

Müller, Nichtberücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene WK verfassungsgemäß, DB 2016, 1783;

Schuster, Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, jM 2017, 119;

Karrenbrock, Ermittlung der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften, DStR 2018, 844;

Kulosa, Verfassungsfragen der Rentenbesteuerung – bereits geklärte und noch offene Fragen, DStR 2018, 1413;

Chirvi/Maiterth, Doppelbesteuerung beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Renten?; StuW 2019, 130;

Siepe, Systemgerechte kombinierte Ertragsanteils- und Vollversteuerung im Übergangszeitraum zur nachgelagerten Rentenbesteuerung, DStR 2019, 2568;

Ermel, (Nichts) Neues zur Rentenbesteuerung, NWB 2020, 35;

Schindler/Braun, Die Doppelbesteuerung von Renten ist Fakt!, NWB 2020, 784;

Siepe, Anwendung des Nominalwertprinzips und Berechnung der versteuerten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, DStR 2020, 423;

Dommermuth, Doppelbesteuerung von Renten der Schicht 1 – Das Problem ist kleiner als gedacht und lösbar, Teil I, FR 2020, 385;

Rügamer, Die Definition der doppelten Besteuerung von Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, FR 2020, 399;

Dommermuth, Doppelbesteuerung von Renten der Schicht 1 – Das Problem ist kleiner als gedacht und lösbar, Teil II, FR 2020, 439;

Musil, Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DStR 2020, 1881.

 

Rn. 130

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Seit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte 2005 und der damit erfolgten Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften der 1. Schicht haben sich immer wieder verfassungsrechtliche Fragen gestellt, die mittlerweile teilweise als geklärt angesehen werden können (s Rn 131 ff sowie überblicksartig Kulosa, DStR 2018, 1413 und Dommermuth, FR 2020, 385 und FR 2020, 439), zT jedoch noch auch nach nunmehr 15 Jahren immer noch nicht abschließend geklärt sind. Als wichtigster derzeit noch offener Punkt dürfte dabei die Frage einer möglichen Doppelbesteuerung anzusehen sein (s Rn 137 ff sowie Karrenbrock, DStR 2018, 844; Kulosa, DStR 2018, 1413 und Dommermuth, FR 2020, 385 und FR 2020, 439).

Derzeit liegen dem deutschen Bundestag zudem drei Anträge der Fraktionen DIE LINKE v 16.05.2019 (BT-Drucks 19/10282), der AFD v 05.06.2019 (BT-Drucks 19/10629) sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucks 19/16494) vor, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden, die Besteuerung von Alterseinkünften zu vereinfachen und diese an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner auszurichten. Im Rahmen dieser Anträge wird die Bundesregierung vom Bundestag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Zur Frage, ob bzw wie derzeit gesetzgeberisch eingegriffen werden sollte, s Rn 169.

da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

 

Rn. 131

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2015, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310). Die Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der schrittweisen Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 3 EStG und der schrittweisen Erhöhung des Abzugs entsprechender Vorsorgeaufwendungen als SA in § 10 Abs 3 S 6 EStG bis zum Jahr 2025 entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des Urteils des BVerfG v 06.03.2002, BStBl II 2002, 618.

Das AltEinkG verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen bzw wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der StPfl noch gegen das Gebot der Folgerichtigkeit iS einer Belastungsgleichheit. Nach diesen Grundsätzen hat die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich zur Besteuerung ni...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge