Entscheidungsstichwort (Thema)

Ferienüberhang bei Musikschullehrern

 

Leitsatz (redaktionell)

Für den sog Ferienüberhang (= bezahlte Freizeit über den Urlaubsanspruch hinaus, die für Lehrkräfte dadurch entsteht, daß die Schule während der Schulferien geschlossen ist, die Gesamtdauer der Schulferien aber den Urlaubsanspruch übersteigt) gilt für Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VkA unter der Geltung des BAT und der SR 2l II folgendes: Der Ferienüberhang kann im Wege der Änderungskündigung dadurch ausgeglichen werden, daß er in eine Jahresdurchschnittsberechnung der tarifvertraglich geschuldeten Arbeitszeit einbezogen wird mit der Folge, daß während der Unterrichtszeit erteilter Unterricht in entsprechendem Umfang zunächst nicht vergütet wird, die Durchschnittsvergütung aber während des Ferienüberhangs durchgezahlt wird, wodurch praktisch ein Vor- und Nacharbeiten der bezahlten Freizeit im Ferienüberhang entsteht.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 428/94.

 

Normenkette

BAT SR 2; BAT § 15a; BAT SR 2l Nr. II

 

Verfahrensgang

ArbG Aachen (Entscheidung vom 11.03.1993; Aktenzeichen 5d Ca 1022/92)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 26.01.1995; Aktenzeichen 2 AZR 428/94 Urteil: Zurückverweisung)

 

Fundstellen

ARST 1994, 177 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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