Kurzbeschreibung

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG und ggf. im Rahmen von haushaltsnahen Dienstverhältnissen nach § 35a EStG abzugsfähig. Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug bei erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten kommt nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in Betracht.

Kinderbetreuungskosten, Fragebogen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..........................................................................................................................................................................................................................................................,

bei ihnen kommt möglicherweise der steuermindernde Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in Betracht. Der Abzug hängt sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach von verschiedenen Voraussetzungen ab, die einerseits ihr Kind/ ihre Kinder betreffen und anderseits die Art und Höhe der Betreuungsleistungen. Zudem müssen bestimmte Nachweiserfordernisse erfüllt sein. Um eine möglichst steueroptimale Beratung und Geltendmachung der bei Ihnen entstandenen Kinderbetreuungskosten zu gewährleisten, haben wir den nachfolgenden Fragenkatalog erarbeitet. Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an bzw. füllen Sie aus.

  ja nein
Angaben zum betreuten Kind    
Handelt es sich um ein    
  • eigenes Kind?
[x] [x]
  • Stiefkind?
[x] [x]
  • Enkelkind?
[x] [x]
Anzahl der betreuten Kinder: .........................    
Alter des Kindes/der Kinder: .........................    
Leidet das betreute Kind an einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung? [x] [x]
Wenn ja, ist das Kind infolgedessen nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten? [x] [x]
Wird es im Haushalt betreut? [x] [x]
Wenn ja, sind Sie bezüglich einer Betreuungsperson    
  • Arbeitgeber?
[x] [x]
  • Auftraggeber?
[x] [x]
Dienstleistungen zur Betreuung von Kindern    
Wird das Kind in einer der folgenden Einrichtungen untergebracht? [x] [x]
Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Kinderheim, Kinderkrippe, Ganztagespflegestelle, Internat, Kinderferienlager    
Haben Sie eine der folgenden Betreuungspersonen beschäftigt? [x] [x]
Tagesmutter, Wochenmutter, Kinderpflegerin, Erzieherin, Kinderschwester, Hilfe im Haushalt, soweit sie ein Kind betreut, Au-pair, Babysitter    
Erfolgt die Beaufsichtigung zur Erledigung der häuslichen Schulaufgaben des Kindes? [x] [x]
Übernehmen Angehörige die Kinderbetreuung? [x] [x]
Wenn ja, liegen den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zugrunde? [x] [x]
Bitte fügen Sie eine Kopie der Vereinbarung bei!    
Wenn ja, werden die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt, insbesondere hinsichtlich der Betreuung und der Honorierung? [x] [x]
Wenn ja, gehen die Leistungen über das hinaus, was üblicherweise unentgeltlich auf familienrechtlicher Grundlage erbracht wird? [x] [x]
Hat die Mutter/Großmutter die Betreuungsleistungen erbracht? [x] [x]
Wenn ja, lebt sie mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen? [x] [x]
Besteht zwischen Ihnen und der Betreuungsperson eine eheähnliche Lebensgemeinschaft oder eine Lebenspartnerschaft? [x] [x]
Hat die Betreuungsperson Anspruch auf die Freibeträge für Kinder oder auf Kindergeld? [x] [x]
Berücksichtigungsfähige Kinderbetreuungsaufwendungen    
Sind Ihnen Aufwendungen in Geldeswert wie Wohnung, Kost, Waren oder Sachleistungen entstanden? [x] [x]
Wurden der Betreuungsperson Fahrtkosten erstattet?    
Höhe der erstatteten Fahrtkosten: .................................................. EUR    
Wenn ja, wurden die Leistungen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt? [x] [x]
Hinweis: Bitte darauf achten, dass die Fahrtkostenerstattung dort aufgeführt wird! (ggf. Vertrag oder Rechnung ändern)    
Wird ein einheitliches Entgelt für Betreuungsleistungen und andere Dienstleistungen gezahlt? [x] [x]
Höhe der Aufwendungen: .................................................. EUR    
Wird ein in den Haushalt aufgenommenes Au-pair sowohl mit Kinderbetreuungs- als auch mit leichten Hausarbeiten betraut? [x] [x]
Wenn ja, sind der Umfang der Tätigkeiten und die entsprechende Aufteilung des Entgelts vertraglich geregelt? [x] [x]
Sind die Aufwendungen für den Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten oder anderer Freizeitbetätigungen getätigt worden, wie z.B. Schulgeld, Nachhilfe, Fremdsprachenunterricht, Musikunterricht, Computerkurse, Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Tennis- und Reitunterricht? [x] [x]
Diese Kosten sind nicht abzugsfähig!    
Entfallen die Aufwendungen auch auf die Verpflegung des Kindes? [x] [x]
Diese Kosten sind nicht abzugsfähig!    
Werden für die Nachmittagsbetreuung in der Schule Elternbeiträge erhoben? [x] [x]
Wenn ja, entfallen die Beiträge neben der Hausaufgabenbetreuung auch auf Nachhilfe, Kurse oder Verpflegung? [x] [x]
Wenn ja, erfolgt eine diesbezügliche Aufschlüsselung der Beiträge? [x] [x]
Aufschlüsselung unbedingt erforderlich!    
Höhe der auf Hausaufgabenbetreuung entfallenden Beit...

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