Tz. 858

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

In der Praxis bestehen vorrangig Zero-Balancing-Systeme, da Notional Cash-Pooling-Systeme in vielen Ländern bankaufsichtsrechtlich untersagt sind und sie technisch nur mit größerem Aufwand umzusetzen sind. Nur diese sollen nachfolgend stlich untersucht werden. Hierbei soll von folgendem Standard-Sachverhalt als Bsp ausgegangen werden:

 

Beispiel:

Ein weltweit agierender Konzern unterhält in Luxemburg (Sitz des Leaders) und diversen europäischen Ländern einen Cash-Pool. Nach den standardisierten Verträgen handelt es sich um ein effektives Cash-Pooling, dh, die Salden der Bankkonten der beteiligten Unternehmen werden physisch auf ein Masterkonto beim Cash-Pool Leader überführt. Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem Cash-Pool, die Salden werden vollständig übertragen (Zero-Balancing). Der sich insges ergebende positive Saldo aus den Einzelkonten der Cash-Pool-Teilnehmer wird durch eine fremde Hausbank auf dem Kap-Markt angelegt und entspr verzinst.

Die Luxemburger Cash-Pool-Leader-Gesellschaft übt in einem angemieteten Büro mit eigenem Personal die Cash-Pool-Funktionen aus. Sie steuert den Cash-Pool, entscheidet nach den Cash-Pool-Verträgen über die Aufnahme und das Ausscheiden von Cash-Pool-Mitgliedern, unterhält ein Bankkonto, erledigt mittels EDV-Programmen das tägliche Zero Balancing sowie die Zinsabrechnungen. Außerdem handelt der Cash-Pool-Führer vertragsgem die Zinskonditionen mit den Beteiligten aus.

Das vertraglich vereinbarte Risiko des Cash-Pool-Führers besteht in der Haftung für Schulden gegenüber der Bank, das aber faktisch nicht besteht, da saldiert immer Guthaben bei der Hausbank bestehen.

Der Cash-Pool erwirtschaftet seit Jahren erhebliche Gewinne, die daraus resultieren, dass

der Gewinn aus dem Spread zwischen Soll- und Haben-Zins dem Cash-Pool verbleibt (Koordinationsgewinn) und
durch die Bündelung der liquiden Mittel im Konzern bei der Geschäftsbank extrem günstige Konditionen erzielt werden (sog Synergiegewinn oder Koordinationsgewinn, s Tz 862, 865).
 
Netto-Kreditnehmer Kreditbetrag Sollzins Zinsaufwand

Unternehmen A, D

Unternehmen B, Italien

./. 200

./. 300

3 %

3 %

./. 6

./. 9
Zwischensumme ./. 500   ./. 15
Netto-Kreditgeber Anlagebetrag Habenzins Zinsertrag

Unternehmen C, Frankreich

Unternehmen D, D

Unternehmen E, Niederlande

200

300

100

1 %

1 %

1 %

2

3

1
Zwischensumme 600   6
Cash-Pool-Saldo (1) 100   ./. 9

Zinsertrag für Cash-Pool-Saldo (2) durch

Anlagen bei der Hausbank
100 1 % 1
Koordinationsgewinn (2)     10
 

Tz. 859

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

Bereits dieses einfach strukturierte Bsp zeigt die am häufigsten diskutierte Fragestellung im Zusammenhang mit der fremdüblichen Verzinsung von internationalen Cash-Pool-Systemen auf:

a) Zu welchen Konditionen müssen sich die geldaufnehmenden Poolmitglieder finanzieren?
b) Welche Vergütung steht den geldanlegenden Poolmitgliedern zu?
c) Wem stehen die erzielten Synergievorteile zu bzw. wie sind diese zwischen dem Cash-Pool-Führer und den geldaufnehmenden oder -anlegenden Poolmitgliedern aufzuteilen? Ganz entscheidend ist dabei, welche Verrechnungspreismethoden dem wirtsch Gehalt der Geschäftsvorfälle in einem Cash- Pool-System am besten gerecht werden und welche Vergleichsdaten verwendet werden.

Zu dieser Frage sind in den Jahren 2013 und 2014 vielfältige Konzepte aufgezeigt worden, ua von Bogenschütz, Ubg 2014, 155; Ditz/Tcherveniachki, IStR 2014, 398; Hülshorst/Kuzmina/Wehke, DB 2014, 1887; Knebel/Sabel/Schmidt, IWB 2012, 735; Kuzmina/Schmidt/Wehke, IWB 2014, 355; Schilling/Kandels, IStR 2014, 401; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Schreiber/Bubeck, DB 2014, 980.

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