Tz. 5

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Stliches Ziel der IntGA ist regelmäßig die Senkung der (Konzern-)St-Quote durch Gewinnverlagerung oder Gewinnlokalisation in einem niedrig(er) besteuerten ausl Staat bzw die Aufwandslokalisation in einem Hoch-St-Staat. Bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen handelt es sich um das wohl bedeutendste Feld der St-Gestaltung und St-Politik für international tätige Unternehmen (s Reuter, IStR 1993, 454). Zweck einer st-optimalen IntGA aus Sicht einer Konzern-Stabsteilung ist damit vorrangig die Vermeidung von Kor rekturen von Gewinnabgrenzungskriterien und Verrechnungspreisen, die Minimierung des Risikos einer Doppelbesteuerung sowie die Vermeidung entspr Strafzuschläge (s Tz 1800ff) iRe Außenprüfung in allen beteiligten Staaten.

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