Rz. 41

Der "Anteilstausch" zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile ist nur möglich, wenn alternativ

  • das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird (Nr. 1; Rz. 42ff.) oder
  • es sich um einen Fall von Art. 8 FRL handelt (Nr. 2; Rz. 56ff.).

Vom Wahlrecht ausgeschlossen können somit nur Fälle mit Auslandsbezug sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge