Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Zu Miet- und Pachtverträgen zwischen Kö und Gesellschaftern allg s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1001ff; zur Überlassung von Wohnräumen (zB eines Einfamilienhauses) s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff.
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