Tz. 1374

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Erbringt die Betriebs-GmbH Leistungen gegenüber dem Besitzunternehmen, indem sie zB deren Buchführungs- und andere Verwaltungsarbeiten mit erledigt, muss sie hierfür zur Vermeidung einer vGA eine angemessene Vergütung erhalten.

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