Tz. 81

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Handelt es sich bei der Überlassung der wes Betriebsgrundlagen um ein hoheitliches Hilfsgeschäft, sollen die hierbei erzielten Einnahmen nicht in Folge der Annahme einer Betriebsaufspaltung besteuert werden. Überlässt zB ein Landkreis einer von ihm beherrschten Mülldeponiegas-Verwertungs-GmbH das Recht auf Gewinnung und Verwertung von Deponiegas auf einer – zum Hoheitsvermögen gehörenden – Kreismülldeponie, wobei die GmbH Einrichtungen der Deponie mit benutzen und zusätzliche Anlagen errichten kann, liegt ein solches hoheitliches Hilfsgeschäft vor (ebenso hierzu s Tz 109 "Mülldeponie, Verpachtung").

 

Tz. 82

Stand: EL 92 – ET: 03/2018

vorläufig frei

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