Tz. 19

Stand: EL 106 – ET: 06/2022

Der Eigenbetrieb ist eine organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtung der jur Pers d öff Rechts, die – mit eigener Verfassung (Betriebssatzung) und eigenem Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnungswesen) versehen – als wirtsch Unternehmen auftritt. Er ist finanzwirtsch als Sondervermögen der jur Pers d öff Rechts ohne eigene Rechtsfähigkeit zu verwalten und im Haushaltsplan gesondert auszuweisen; im Haushalt der jur Pers d öff Rechts sind daher nicht die Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs zu veranschlagen, sondern nur das von dem Eigenbetrieb erwirtschaftete Jahresergebnis.

Die Rechtsgrundlagen für die Begr eines Eigenbetriebs sind zB in Rh-Pf in den §§ 85ff der Gemeindeordnung (GemO) und in der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu finden.

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