Entscheidungsstichwort (Thema)

Nicht begründete Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig; keine Aussetzung des Verfahrens

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 FGO Zulassungsgründe nicht dargelegt werden. Fristverlängerung ist insoweit nicht vorgesehen (BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).

2. Ein Verfahren darf nur dann ausgesetzt werden, wenn es zu einer Sachprüfung führen kann (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 13. Juli 1994 X R 86, 115/93, BFH/NV 1994, 729).

 

Normenkette

FGO §§ 56, 74, 115 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 420514

BFH/NV 1995, 708

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