In dem Schätzungsrahmen sind die Böden nach den obengenannten Merkmalen Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung in Klassen eingeteilt worden (z. B. sL 3 D). Für jede Klasse sind Wertzahlen festgesetzt, die eine mehr oder weniger große Spanne aufweisen. Die Spannen sind notwendig, weil sich auch bei Böden, die in gleicher Weise beschrieben sind, noch Unterschiede vorfinden können, die für die Ertragsfähigkeit von Bedeutung sind, die aber ihren Ausdruck nicht mehr in der Beschreibung, sondern nur in der Wertzahl finden können.

Die Wertzahlen sind Verhältniszahlen (§ 4 BodSchätz DB). Sie bringen die Unterschiede in dem Reinertrag zum Ausdruck, der bei gemeinüblicher und ordnungsmäßiger Bewirtschaftung erzielt werden kann. Der beste Boden des Deutschen Reichs erhält die Wertzahl 100. Bei der Ermittlung der Wertzahlen sind folgende Unterstellungen gemacht worden:

 

1.

für das Klima mittlere Verhältnisse, wie sie in großen Teilen von Deutschland häufig vorkommen, nämlich 8° Jahreswärme und 600 mm Jahresniederschläge,

 

2.

für die Geländegestaltung eine ebene bis schwach geneigte Lage,

 

3.

für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen, insbesondere für die Verkehrs- und Absatzlage, die Verhältnisse des mittleren Teiles der Provinz Sachsen.

Die mit diesen Unterstellungen ermittelten Wertzahlen sind die Bodenzahlen (§ 4 Abs. 2 BodSchätz DB). Die weiteren für das Ackerland zu bestimmenden Wertzahlen, die Ackerzahlen, berücksichtigen ferner die Ertragsunterschiede, die auf Klima, Geländegestaltung und andere natürliche Ertragsbedingungen zurückzuführen sind. Der Einfluß des Unterschiedes zwischen den für den Schätzungsrahmen unterstellten Ertragsbedingungen und den bei der Bemessung der Ackerzahlen anzunehmenden tatsächlichen Ertragsverhältnissen wird durch Ab- und Zurechnungen von den Bodenzahlen erfaßt. Der Einfluß der besonderen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wird erst bei der Feststellung des Einheitswertes der Betriebe nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes berücksichtigt.

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