Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann.

 
Achtung

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021

Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG)[1] wurde u. a. das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt.[2]

Ziel des neuen StaRUG-Verfahrens ist es, dass Unternehmer ihren Betrieb sanieren können, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.

Steuerberater müssen sich zwingend mit den neuen Gesetzen befassen, zumal die Sanierungsberatung viele betriebswirtschaftliche Aspekte beinhaltet, die zur Kernkompetenz des Steuerberaters gehören.

Seit Anfang 2021 können Steuerberater als gerichtlich bestellte Restrukturierungsbeauftragte oder als Sanierungs- moderatoren mit ihrer Fachkompetenz angeschlagene Unternehmen unterstützen oder diese bei den Verfahren der Sanierungsmoderation und Restrukturierung begleiten.[3]

[1] BGBl I 2020 S. 3256.
[2] Zuletzt geändert durch Art. 38 des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) v. 10.8.2021, BGBl I 2021 S. 3436.
[3] https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/publikationen/allgemein/BStBK_Flyer_Imgekommunikation-Krisen-Sanierung_RZ_web.pdf.
[4] Es wird auf den Beitrag unter HI1441715 verwiesen: Steuerberater-Haftungsfalle: Unternehmenskrise oder Insolvenz.

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