Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Akteneinsicht nach Rücknahme der Klage

 

Leitsatz (NV)

Ist das Verfahren nach Zurücknahme der Klage eingestellt worden, so entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der beantragten Akteneinsicht durch den Vorsitzenden des FG-Senats, soweit diese sich auf das Klageverfahren bezieht.

 

Normenkette

FGO §§ 72, 78, 128

 

Fundstellen

Haufe-Index 418596

BFH/NV 1993, 252

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