Tz. 21

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.03.2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013; BStBl I 2022, 330), vom 31.03.2022 (IV C 2 – S 1900/22/10045 :001; BStBl I 2022, 345) sowie vom 07.06.2022 (IV C 4-S 2223/19/10003 :017) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden. Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 11.11.2022 (BStBl I 2022, 1528) und vom 17.11.2022 (BStBl I 2022, 1516) bis zum 31.12.2023 verlängert.

Die folgenden FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.

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