Tz. 6

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen) oder deren Vermögen aus der Mehrheit der Anteile eines Unternehmens (Beteiligungsträgerstiftungen) besteht. Die Einstufung der Stiftung als unternehmensverbundene Stiftung wird entsprechend anhand der Art des Vermögens vorgenommen und nicht anhand des Stiftungszwecks. Überwiegend sind sie privatnützig und nicht gemeinnützig.

Beim Stiftungszweck der unternehmensverbundenen Stiftung muss darauf geachtet werden, dass die Stiftung nicht zu einer unzulässigen Selbstzweckstiftung wird, indem der Zweck der Stiftung nicht offen oder mittelbar auf Erhaltung und Weiterentwicklung des Unternehmens gerichtet ist.

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