Tz. 76
Stand: EL 131 – ET: 04/2023
Grundbesitz, den ein Verein seinen Mitgliedern zum Sportfischen zur Verfügung stellt, ist nicht von der Grundsteuer befreit, weil der Verein den Grundbesitz durch das Fischen (nicht gewerblicher Fischfang als eine Form der Nutzung tierischer landwirtschaftlicher Urproduktion) zugleich landwirtschaftlich nutzt (BFH vom 31.07.1985, BStBl II 1985, 632).
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