Tz. 20

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Die GEMA setzt aufgrund der angemeldeten Musikaufführungen die Vergütung fest und erteilt einen Bescheid. Die Vergütungssätze sind Nettobeträge, zu denen die Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen ist.

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