Tz. 63

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Die Neustarthilfe 2022 schloss sich an den Zeitraum der Neustarthilfe Plus an und umfasst den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022. Dieser wurde unterteilt in zwei Phasen und zwar die Phase Januar bis März 2022 und die Phase April bis Juni 2022. Die mögliche Unterstützungsleistung (Betriebskostenpauschale) betrug wie bei der Neustarthilfe Plus max. 4 500 EUR pro Quartal (= Phase) für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18 000 EUR pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum.

Ein Erstantrag für die Neustarthilfe 2022 war sowohl für die erste als auch für die zweite Phase bis spätestens zum 10.06.2022 zu stellen.

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